Skip Ribbon Commands
Skip to main content
Email this page
Print this page
a a a
Master's programmes

Zulassungsbedingungen

Zulassungsbedingungen für alle Bachelor-Studiengänge der Universität Utrecht:

  • Allgemeine Hochschulreife (Abitur)
  • Niederländische Sprachkenntnisse, die du mit verschiedenen Zertifikaten nachweisen kannst: 
    • Staatsexamen NT2, Programm 2 (Niederländisch als Fremdsprache, Niveau 2) oder
    • Certificaat Nederlands als Vreemde Taal: "Profiel Academische Taalvaardigheid" (PAT) oder "Profiel Taalvaardigheid Hoger Onderwijs" (PTHO).
  • Englische Sprachkenntnisse, da viel der Fachliteratur (auch in niederländischen Studiengängen) auf Englisch gelesen wird.  Diese Voraussetzung erfüllst du, wenn du Englisch als Grundkurs in der gesamten Oberstufe gehabt hast.
  • Bewirbst du dich für einen englischsprachigen Studiengang? Auch hier wird vorausgesetzt, dass du Englisch als Grundkurs in der gesamten Oberstufe gehabt hast. Niederländisch-Kenntnisse brauchst du in diesem Fall nicht vorzuweisen. 
  • Bezahlung der Studiengebühren: erst nachdem du die Studiengebühren für dein erstes Studienjahr bezahlt hast, ist deine Immatrikulation definitiv.
  • Einige Studiengänge stellen zusätzliche Bedingungen.
  • Für eine Reihe von Studiengängen wird überdies Mathematik als Abiturfach stark empfohlen.

Fragen? 

Nimm dann Kontakt mit der Studienberatung auf!

    >>> Zurück zu Anmeldung und Immatrikulation - Schritt für Schritt